9. Bölüm
UNSER PROPHET ALS DIE QUELLE DES RECHTS
Als der Gesandte Allahs (s.a.w.) eines Tages auf der Straße ging, zuckte er zusammen, als er plötzlich eine Stimme aus dem Himmel vernahm. Dieselbe Angst erlebte er bei der ersten Offenbarung auf dem Berg Hira. Als er sein Haupt erhob, sah er wieder den Erzengel Gabriel (a.s.), den er bei der ersten Offenbarung gesehen hatte. Wie bei seinem ersten Auftreten war er auch bei seiner zweiten Ankunft so überwältigend und imponierend, da der Engel die Lücke zwischen Himmel und Erde füllen konnte. Muhammed (s.a.w.) war erschüttert und verängstigt. Er kehrte sofort nach Haus zurück. Mit der Müdigkeit und der Erschöpfung, dieser großen Angst, brachte er nur noch folgende Worte heraus: „Deckt mich zu!“ Aber sein Herr hatte ihm eine neue Mission auferlegt und offenbarte seinem Propheten: „Oh du Bedeckter! Steh auf und warne. Und verherrliche deinen Herrn. Und reinige deine Kleider. Und meide den Gräuel (des Götzendienstes).“
Diese zweite Offenbarung, die nach dem Befehl „Lies!“ kam, verkündete dem Propheten ein neues Leben. Jetzt war er nicht mehr nur ein Mensch, der alleine in der Höhle meditierte und sein Herz reinigte, sondern ein Einlader, der die ganze Menschheit zum Gedenken/Nachdenken und zur Läuterung ruft und die Moral-Richtlinien und -Prinzipien des individuellen und gesellschaftlichen Lebens übermittelt. Es war nicht nur sein Leben, das sich hiernach änderte. Die ganze Menschheit war kurz vor einer radikalen Veränderung. Denn die Lebensformen, die im moralischen und rechtlichen Sinne durcheinander waren, benötigten einen Ordner, der diese ruinenhafte Ordnung auf gerechter Grundlage wiederaufbaute. Sie brauchten jemanden, der Regeln aufstellte. Allah Ta´ala wählte für diese Aufgabe Muhammed (s.a.w.) aus. Er rüstete ihn mit den notwendigen Kompetenzen aus. Er wollte, dass man ihm gehorcht, so sehr, dass er den Gehorsam gegenüber ihm mit dem Gehorsam gegenüber Sich Selbst gleichstellte. Denn er würde nicht nach seinem eigenen Ermessen sprechen, sondern er würde wissen, dass er das, was er sagt, durch die Offenbarung Allahs sagt. Es ist für die Gläubigen zu einer Notwendigkeit geworden, sich an die Anweisungen eines solchen Gesandten zu halten und sich von dem fernzuhalten, was er verboten hatte. So begann er, Prinzipien und Grundlagen festzulegen, um in dieser Gesellschaft die Gerechtigkeit nicht nur in den Bereichen der Moral und des Glaubens zu verwirklichen, sondern auch in allen Bereichen, die die Gesetze der Menschen betreffen, wie auch in Regierungs- und Wirtschaftsbereichen. An und für sich hat er das individuelle und soziale Leben nie in verschiedene Bereiche unterteilt, weil er das Leben als Ganzes betrachtete. Er errichtete all seine Prinzipien und Grundlagen als eine moralische Existenz, die den Menschen komplett umgibt.
Als unserem Propheten (s.a.w.) die Ehre zuteilwurde, aus seinem eigenen Volk auserwählt und zum Gesandten Allahs ernannt zu werden, kannte er die Ordnung in der Gesellschaft, in der die vorherrschende Macht zur Tyrannei und Barbarei wurde, ganz genau. Anfangs ging er die falschen Auffassungen über Allah und den Glauben an das Jenseits an. Die Grundlagen des Glaubens waren die Punkte, um die er sich in der Zeit in Mekka am meisten bemühte. Er musste diese Aktivität in den frühen Perioden (seines Prophetentums) heimlich ausführen. Trotzdem versuchten diejenigen, die an ihn glaubten, den Gottesdienst – auch wenn nur heimlich – im Einklang mit dem, was er lehrte, zu verrichten. Als das rituelle Gebet den Gläubigen mit dem Befehl: „Und gedenke deines Herrn in deinem Herzen in Demut und Furcht und ohne laute Worte, am Abend wie am Morgen. Und sei keiner der Achtlosen“, zwei Mal am Tag als Pflicht (Fardh) auferlegt wurde, war es zweifellos der Prophet, der ihnen beibrachte, wie das Gebet zu verrichten ist. So erklärte er von Anfang an die Pflicht, die Verse des heiligen Korans zu erfüllen, indem er sie seiner Gemeinde vorlebte.
Der Prophet (s.a.w.) trug die Verse, die das Verständnis des Monotheismus behandelten, den Muslimen vor, die während der Mekka-Zeit unter dem Druck und der Verfolgung der Polytheisten standen. Die Verse wurden so erklärt, dass seine Zuhörer sie verstehen konnten. Und deshalb trug er manchmal die Verse so vor, wie sie waren, und manchmal erklärte er sie mit seinen eigenen Worten. In dieser Periode war es seine Priorität, die Menschen dazu aufzurufen, sich der Einheit (Eins-Sein) und Einzigartigkeit Allahs zu ergeben.
Zusammen mit der Auswanderung nach Medina arbeitete der Prophet (s.a.w.) Tag und Nacht daran, neben der Etablierung der Glaubensgrundlagen, den Stadtstaat zu einer Heimat des Friedens und der Geschwisterlichkeit zu machen, die auf Moral und Recht beruht, was sich in Einheit und Solidarität und in Recht und Gerechtigkeit manifestiert. Er beließ es nicht nur dabei, die Offenbarung, die er von Allah Ta´ala erhielt, den Menschen vorzutragen, sondern erklärte sie sowohl mit seinen Worten als auch mit seinen Taten. Denn dies war die Pflicht, die Allah ihm aufgetragen hatte. Er war es, der nach Miradsch (Himmelfahrt) den Gläubigen das Pflichtgebet, das auf fünfmal täglich erhöht wurde, beibrachte; nicht nur, wann die Gebteszeiten sind, sondern auch, wie sie zu verrichten sind. Er war es auch, der das Beten bei Sonnenaufgang und bei Sonnenuntergang verbot. Ebenso war er es, der erklärte, wie der Befehl im heiligen Koran, Almosensteuer (Zakah) zu entrichten, befolgt werden soll, indem er angab, wie viel Almosensteuer von welchen Gütern entrichtet werden soll. Auch zeigte er, wie der Hadsch (das Pilgern) zu vollziehen ist.
Während der Prophet (s.a.w.) die göttlichen Befehle übermittelte, die als allgemeine Prinzipien das Leben betreffen, klärte er Verse, wie Heirat/Eheschließung, Scheidung, Erbschaft, Halal-Haram, Handel und die auf viele andere Themen hinweisen, auf. Auch wenn zum Beispiel aus dem Vers: „Allah hat den Kauf erlaubt, aber Zinsnehmen verboten“, hervorgeht, dass alle Arten des Handels erlaubt sind, hat der Prophet dies begrenzt, indem er beispielsweise den Verkauf von Schweinefleisch und Wein verbot.
Zusätzlich zu seinem Auftrag und seiner Befugnis, Befehle und Verbote zu verkünden, die es im heiligen Koran gibt, gab Allah Ta´ala ihm die Befugnis, Gesetze zu bestimmten Regeln zu erlassen, die nicht im edlen Koran behandelt werden. Als er zum Beispiel einmal predigte: „Oh ihr Menschen! Allah hat euch die Pilgerreise befohlen. So vollzieht die Pilgerreise!“, stand ein Mann auf und fragte: „Oh Gesandter Allahs, jedes Jahr?“, und wiederholte seine Frage dreimal, wobei er das Schweigen des Gesandten Allahs (s.a.w.) ignorierte. Schließlich sagte der Gesandte Allahs: „Wenn ich ja sage, dann wird es jedes Jahr verpflichtend sein. Und das würdet ihr euch nicht leisten können“, und fügte hinzu: „Solange ich euch in Ruhe lasse (keine Details erwähne), so lasst auch ihr mich in Ruhe. Diejenigen (Völker) vor euch wurden ausgelöscht, weil sie zu viele Fragen gestellt haben und sich über die Gebote ihrer Propheten stritten. Wenn ich euch etwas befehle, dann folgt dem, so gut ihr könnt, und wenn ich euch etwas verbiete, dann unterlasst es!“
Ja, sein Verbot von etwas ist genauso verbindlich wie ein Verbot im heiligen Koran. Zum Beispiel hat er das Fleisch des Hausesels verboten, das nicht unter den Lebensmitteln erwähnt wird, deren Verzehr im heiligen Koran verboten ist. Die Gefährten, die dieses Verbot augenblicklich befolgten, kippten die Töpfe um, in denen sie das Eselsfleisch gekocht hatten, und schütteten es weg.
Der Prophet (s.a.w.), der auch menschliche Erfahrung und Logik einsetzte, um über Angelegenheiten zu urteilen, über die es keine Offenbarung gab, sagte zu zwei Personen, die gegeneinander prozessierten, Folgendes: „Ich werde über Angelegenheiten, über die ich keine Offenbarung erhielt, unweigerlich mit meiner eigenen Meinung ein Urteil zwischen euch fällen.“ Die Richtigkeit der persönlichen Urteile des Gesandten Allahs war nicht die gleiche wie bei irgendjemandem. Umar (r.a.), der eines Tages auf der Kanzel sprach, stellte diese Tatsache wie folgt dar: „Oh ihr Menschen, die persönliche Meinung ist nur dann absolut zutreffend, wenn sie dem Gesandten Allahs gehört. Weil Allah Selbst ihm die Wahrheit gezeigt hat. Unsere jedoch sind Schlussfolgerungen, die wir aus eigener Kraft heraus treffen und die keine genaue Wahrheit abbilden.“ Muhammed (s.a.w.) stand auf jeden Fall unter der Aufsicht und Kontrolle Allah Ta´alas. Insbesondere die Punkte, auf die Umar (r.a.) in Bezug auf die Unfehlbarkeit des Propheten hinwies, standen im Zusammenhang mit seiner Funktion als Prophet. So ließ die göttliche Korrektur nie auf sich warten, wenn der Gesandte Allahs falsche Entscheidungen zu einem Thema traf, die die Religion betraf.
Die regulatorische Stellung des Gesandten Allahs (s.a.w.) in Bezug auf das Leben begann mit seiner Ernennung zum Propheten und dauerte bis zum Ende seines Lebens. Während seiner Zeit in Mekka versuchte er, mit fremden Besuchern, die bei verschiedenen Gelegenheiten in die Stadt kamen, ins Gespräch zu kommen und ihnen vom richtigen Pfad zu erzählen. Während einer Pilgerzeit hatte er die Gelegenheit, mit denen, die aus Medina kamen, eine Verbindung herzustellen. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) traf sich an einem Ort namens Aqaba mit einer Gruppe aus sechs Personen, die seine Einladung positiv aufnahmen. An diesem historischen Tag hörte er die folgenden Worte von ihnen:
„(Oh Gesandter!) Wir haben unser Volk verlassen und sind hierhergekommen. So eine Feindschaft wie zwischen unserem und dem Stamm der Aws gibt es in keinem weiteren Stamm. Vielleicht wird Allah, Der Allmächtige, dank dir die Feindschaft zwischen diesen beiden Stämmen beenden. Wir sollten jetzt gehen und ihnen von deiner Botschaft berichten. Lasst sie uns zu dieser Religion einladen, der wir uns hingegeben haben.“
Die Worte dieser sechs Personen, die von den Ansar (Einwohner Medinas) waren, kündigten an, dass zu der regulatorischen Stellung des Gesandten Allahs (s.a.w.) in allen Bereichen des menschlichen Lebens, nun auch eine politische Dimension hinzugefügt wurde. Im folgenden Jahr, während der Pilgerzeit, kam eine Gruppe Ansar von zwölf Personen, zwei von ihnen waren vom Stamm Aws, zehn vom Stamm Hazradsch, zum Gesandten Allahs (s.a.w.) und schworen ihm die Treue. Bei diesem Treffen ernannte der Prophet aus den zwölf verbündeten Stämmen von Medina jeweils einen Anführer. So begann der Prophet vor der Auswanderung, die Entwicklungen in Medina von Mekka aus zu verfolgen und zu leiten. Denn, dass Musʾab (r.a.) als Lehrer zu ihnen nach Medina geschickt wurde, oder Asʿad b. Zurara (r.a.), der in Aqaba dabei war und als Anführer der Vorsitzenden der zwölf Stämme, nach Medina zurückkehrte und das Freitagsgebet anleitete, wobei sich hinter ihm vierzig Gläubige zum Gebet aufstellten, war kein Zufall. Das Freitagsgebet war eines der deutlichsten Merkmale der Existenz von Muslimen und der religiösen und gesellschaftspolitischen Stellung des Propheten in Medina.
Als die Zeit gekommen war und er nach Medina auswanderte, leitete der Gesandte Allahs (s.a.w.) das erste Freitagsgebet im Ranana-Tal, das zwischen Quba und Medina lag. Dies war gleichzeitig eine Erklärung im Namen des politischen Zusammenhalts. Als er in Medina ankam, bestand seine erste Aufgabe darin, ein Dokument zu erstellen, das alle religiösen Gruppen zusammenbrachte und gewissermaßen eine schriftliche Verfassung des Stadtstaates Medina wurde. Der Text dieser gemeinsamen Übereinkunft, an der auch Nichtmuslime, hauptsächlich Juden, beteiligt waren, war das grundlegende Dokument für die Gründung des Stadtstaates Medina. So beendete der Prophet als Staatsoberhaupt willkürliche Handlungen in Form von Selbstjustiz von Individuen und Stämmen und band die Verwaltung an einen gemeinsamen Vertragstext und an eine Autorität.
Der Prophet (s.a.w.) war ein bevollmächtigtes Staatsoberhaupt im Stadtstaat Medina, in dem ein Teil der Bevölkerung aus Nichtmuslimen stammte. Als Voraussetzung seines politischen Aspekts war er ein Richter, der die Macht hatte, in rechtlicher Hinsicht die endgültige Entscheidung zu treffen. Die Gesetzgebungsbefugnis des Propheten wurde von Anfang an als Verfassungsartikel festgelegt und auch von Nichtmuslimen akzeptiert. Auf diese Weise wurde der Prophet zur Garantie der Rechte aller Einzelpersonen und Gruppen, unabhängig vom Glauben und Geschlecht. Die juristische Macht, die in Medina entstand, basierte darauf, dass er ein politischer Führer war, der die Macht hatte, materielle Sanktionen zu verhängen. In Medina wurde der notwendige Boden für die Aufgabe geschaffen, die Rechtsverhältnisse in der Gesellschaft zu regeln und zu reformieren. Über eine auf dem Bewusstsein jenseitiger Verantwortung beruhende Sanktionierung hinaus mussten daher weltliche Sanktionsmechanismen eingesetzt werden, die für unterschiedliche Glaubensrichtungen gelten sollten.
Als Staatsoberhaupt kümmerte sich der Gesandte Allahs (s.a.w.) nicht nur um die Rechtsfälle der Muslime, sondern auch um die Rechtsstreitigkeiten der nichtmuslimischen Bürger. Allerdings urteilte er zwischen Juden und Christen nach deren eigenen heiligen Büchern. Bei Streitigkeiten zwischen Muslimen war die Hauptgrundlage der Rechtsfindung das Buch Allah Ta´alas. Schließlich war dies Allahs Befehl an ihn. Tatsächlich baten einmal zwei Personen, die wegen eines Ehebruchs das Schiedsverfahren des Propheten beantragten, ihn darum, die Angelegenheit zwischen ihnen nach dem heiligen Buch Allahs zu regeln. Nachdem der Gesandte Allahs (s.a.w.) die gegenseitigen Klagen dieser Leute angehört hatte, sagte er zu ihnen: „Bei Allah, ich werde gewiss zwischen euch gemäß dem Buch Allahs richten.“
Der Prophet (s.a.w.) war der höchste Beamte des Stadtstaates Medina, der volle Entscheidungsbefugnis hatte und von den Bürgern Medinas, die auch aus Nichtmuslimen bestand, anerkannt wurde. Dessen ungeachtet wurde ihm diese Pflicht auch von Allah Ta´ala aufgetragen: „Siehe, Wir haben dir das Buch in Wahrheit hinabgesandt, damit du zwischen den Menschen richtest, wie dir Allah Einsicht gegeben hat.“ Sein Urteil nicht zu akzeptieren, war laut der Aussage des heiligen Korans ein Zustand der Heuchelei.
Zwischen einem Ansar und Zubayr b. Awwam gab es einen Streit über die Nutzung der Wasserkanäle, die die Dattelbaumgärten in der Region Harra bewässerten. Das Wasser, das durch diese Wasserkanäle floss, floss erst durch den Garten von Zubayr und gelangte dann in den Garten des Medinensers. Dieser Mann sagte zu Zubayr: „Lass das Wasser kommen.“ Doch Zubayr akzeptierte dies nicht und so trugen sie die Streitigkeit dem Propheten vor. Der Prophet (s.a.w.) sagte: „Zubayr! Bewässere du als Erster, dann lass das Wasser zu deinem Nachbarn fließen.“ Als der Mann dies hörte, sagte er: „Du hast ihm den Vorzug gewährt, weil er der Sohn deiner Tante ist“, und zeigte so seinen Missmut. Auf diese Aussage des Mannes hin änderte sich die Gesichtsfarbe des Gesandten Allahs (s.a.w.) und er sagte: „Zubayr! Bewässere du. Halte das Wasser, bis das Wasser die Grenze (die aus den Wurzeln der Dattelbäume besteht) erreicht hat und lass es erst danach (weiterfließen).“ Zubayr sagte, dass nach diesem Vorfall folgender Vers offenbart wurde: „Aber nein, bei deinem Herrn, sie werden nicht eher glauben, als bis sie dich zum Richter über ihre Streitigkeiten einsetzen und dann in ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden und sich in Ergebenheit fügen.“
Ein weiteres Beispiel für die Urteile, die der Gesandte Allahs (s.a.w.) bei Streitigkeiten zwischen Menschen gefällt hat, ist folgender Vorfall, welcher Bara b. Azib (r.a.) widerfuhr: Baras Kamel hatte die Begrenzung eines Gartens überwunden und das Getreide des Gartenbesitzers beschädigt. Als der Vorfall dem Propheten vorgetragen wurde, verpflichtete er die Gutsbesitzer zur Verantwortung, ihren Besitz tagsüber zu beschützen, und die Kamelbesitzer, nachts auf die Kamele streng achtzugeben. Und er forderte Bara auf, den Schaden, den sein Kamel verursacht hatte, zu begleichen.
Der Prophet (s.a.w.) stützte sich bei seinem Urteil ausschließlich auf konkrete Beweise. Er wies darauf hin, wie wichtig es sei, sich in den Fällen auf materielle Beweise zu stützten, indem er sagte: „Wenn man den Menschen nur aufgrund ihrer Behauptungen das geben würde, was sie wollen, dann würden einige Menschen das Blut und das Eigentum von anderen beanspruchen.“ In den Fällen, in denen er richtete, waren konkrete Beweise, Zeugen oder Eide erforderlich. Darüber hinaus erinnerte er an den jenseitigen Aspekt der Angelegenheiten und stellte sicher, dass auch die jenseitige Gerechtigkeit gewährleistet wurde. Zum Beispiel erklärte er, dass derjenige, der unberechtigterweise eine Klage erhob, den Zorn Allahs auf sich ziehen würde, bis er von diesem Anliegen abgelassen hat. Ein anderes Mal warnte er: „Auch ich bin zweifelsohne ein Mensch. Ihr tragt mir eure Fälle vor. Es kann sein, dass einer von euch sein Anliegen mit besseren Worten verteidigen kann als der andere, und ich nachdem, was ich gehört habe, zu seinen Gunsten urteile. Falls ich fälschlicherweise in einer Sache zugunsten einer Person urteile, die das Recht seines Bruders untergräbt, dann soll er dies nicht annehmen. Weil ich ihm in diesem Fall nur ein Stück des [Höllen]Feuers zugesprochen hätte.“
Bei gerichtlichen Fällen von Zeit zu Zeit auch an die jenseitigen Sanktionen zu erinnern war eine für den Propheten spezifische Methode, weil er auch gleichzeitig ein Prophet war. Mit dieser Methode erzielte er sehr konkrete Ergebnisse. So wollten zwei Personen, die wegen eines Erbrechtsstreits den Propheten konsultierten, aber keine Beweise für ihre Anklage hatten, beide ihre Rechte zugunsten des anderen aufgeben, nachdem sie die Worte des Propheten gehört hatten.
Zum Beispiel kamen einst Rabiʿa b. Ibdan aus dem Hadramawt-Gebiet und Imriuʾ al-Qays b. Abis al-Kindi aus Kinda zum Gesandten Allahs (s.a.w.). Rabiʿa b. Ibdan sagte: „Oh Gesandter Allahs! Dieser Mann hat mir das Land, das mir von meinem Vater blieb, weggenommen.“ Daraufhin sagte Ibn Abis al-Kindi: „Es ist mein Land, es ist zurzeit in meinem Besitz, ich bestelle es. Er hat kein Recht auf dieses Land.“ Als der Prophet Rabiʿa b. Ibdan fragte: „Gibt es irgendeinen Beweis dafür, dass dieses Land dir gehört?“, antwortete dieser: „Nein.“ Dann sagte der Prophet: „Dann kannst du den Angeklagten nur schwören lassen (etwas anderes kann man nicht tun).“ Als der Mann sagte: „Diese Person ist ein Mann, der unverblümt offen sündigt. Ihm ist es egal, worauf er schwört, er scheut sich vor nichts und niemandem“, sagte der Prophet: „Ich kann nichts anderes tun als das.“ Ibn Abis al-Kindi kam zum Ablegen des Eids (in die Nähe der Kanzel). Als er ihnen den Rücken kehrte, sagte der Gesandte Allahs (s.a.w.): „Schaut! Wenn sich jemand einen Gegenstand unrechtmäßig aneignen möchte und dafür (falsch) schwört, der wird zu Allah Ta´ala kehren, während Allah sich von ihm abgewandt hat.“ Daraufhin sagte Ibn Abis al-Kindi: „Das Land gehört ihm.“
Die Themen, über die der Gesandte Allahs (s.a.w.) Urteile sprach und nötige Strafen verhängte, waren nicht nur Rechtsfälle zwischen zwei Parteien. Er war auch Richter bei Verhandlungen mit Straftaten wie Unzucht (Zina), Diebstahl, Alkoholkonsum, Verleumdung einer ehrbaren Frau (Kazf), und Wegebelagerung. Denn diese Taten bedeuteten nicht nur, die Grenzen Allahs zu überschreiten, sondern diese verletzten auch das öffentliche Recht. Unser geliebter Prophet suchte nach Wegen, solche Verbrechen, insbesondere Ehebruch, nicht zu bestrafen. Weil er es nicht für richtig hielt, die Schlechtigkeit in der Gesellschaft aufzudecken, rief er die Menschen auf, in ihrer eigenen Welt Buße zu tun, und tat, was nötig war, als es keinen anderen Weg gab. Zum Beispiel schickte er einen Mann namens Maiz, der den Ehebruch gestand, drei Mal weg, aber als er zum vierten Mal zu ihm kam und nachdrücklich seine Bestrafung forderte, ordnete er die Vollstreckung seiner Strafe an.
Der Prophet (s.a.w.) handelte während des Prozesses wie jeder Richter und berücksichtigte stets den Grundsatz der Gerechtigkeit, wenn er ein Urteil sprach. Er machte die Rechtsprechung nie von der Person abhängig. Wie bei jeder seiner Tätigkeit würde er auch bei Themen des Öffentlichkeits- und Persönlichkeitsrechts niemals jemanden bevorzugt behandeln. Einmal beging eine Frau aus einem angesehenen Stamm Diebstahl. Die Stammesmitglieder wollten einen Vermittler zum Gesandten Allahs (s.a.w.) schicken, weil sie befürchteten, dass es ihrer Stammesehre schaden würde, wenn die Frau bestraft würde. Usama b. Zayd, den der Gesandte Allahs sehr liebte, kam ihnen in den Sinn. Als Ergebnis langen Beharrens erklärte sich Usama bereit, als Vermittler zu fungieren, und übermittelte die Bitte dieses Stammes an den Gesandten Allahs (s.a.w.). Sobald der Gesandte Allahs die Worte von Usama hörte, gab er die folgende Reaktion: „Oh Menschen! Diejenigen vor euch wurden vernichtet, weil sie so handelten: Sie ließen ihn gehen, wenn ein reicher/angesehener Mann stahl, bestraften ihn aber, wenn ein schwacher/armer Mann in ihrer Mitte Diebstahl begann. Ich schwöre bei Allah, selbst wenn Fatima, Muhammeds Tochter, gestohlen hätte, hätte ich ihr auch die Hand abgehackt.“
Der Prophet (s.a.w.) hielt nicht für jeden Streitfall eine Gerichtsverhandlung für nötig, und er war auch nicht dafür, dass die Konflikte, die die Menschen auch untereinander klären könnten, vor Gericht gebracht werden. Er wollte, dass die Leute untereinander einig wurden und sich gegenseitig vergaben. Denn nach seiner Ansicht ist ein Streit, wenn er an die Justiz übergeben wurde, kein Ereignis mehr zwischen zwei Privatpersonen, sondern ist von öffentlichem Interesse. Der Prophet (s.a.w.), dessen Lebensweise und Religionspraxis für Muslime ein Vorbild war, musste in so einem Fall tun, was zu tun war. Zum Beispiel stahl ein Mann die Strickjacke von Safwan b. Umayya. Der Mann, der die Straftat begann, wurde dem Gesandten Allahs vorgeführt. Der Gesandte Allahs befahl, nachdem die Schuld des Mannes bewiesen wurde, seine Hand abzuschlagen. Als Safwan (r.a.) die Strafe hörte, die dem Mann gegeben wurde, sagte er, um nicht der Grund für so etwas zu sein: „Oh Gesandter Allahs! Ich ziehe meine Klage zurück.“ Daraufhin sagte der Gesandte Allahs: „Oh Abu Wahb! Hättest du doch die Klage fallen lassen, bevor du den Mann zu mir gebracht hast!“, und ließ die Strafe vollziehen, die der Mann auferlegt bekam.
Dieses Beispiel zeigt auch, dass das Gerichtsverfahren während der Zeit des Propheten sich zu institutionalisieren begann. Konflikte wurden immer weniger zwischen den betroffenen Parteien entschieden, sondern es entwickelten sich Institutionen, die die gerichtlichen Tätigkeiten ausübten. Nach einer gewissen Zeit, als sich die Grenzen des Landes erweiterten, ernannte der Prophet Richter und sorgte dafür, dass vor Ort Justizarbeit geleistet wurde. Die Parteien konnten sich, wenn sie mit den dort erlangten Urteilen nicht zufrieden waren, an ihn wenden. In dieser Hinsicht wurde der Prophet auch zu dem, was man heute einen Berufungsrichter nennt.
Der Gesandte Allahs (s.a.w.) verfügte allein über religiöse, politische und rechtliche Angelegenheiten. Die Aufgabe und Gesetzgebung für Angelegenheiten der Religion, waren eine Autorität und Verantwortung, die er durch sein Prophetentum hatte. Tatsächlich waren politische und juristische Angelegenheiten nicht unabhängig von seiner Zuständigkeit. In dieser Hinsicht waren seine Entscheidungen und Urteilsfindungen, unabhängig von seiner Funktion, für Muslime bindend und werden es für immer sein. Allerdings ist die Frage, in welcher Funktion er eine Entscheidung getroffen hat, hinsichtlich ihrer Anwendung für uns von Bedeutung. Vergehen, für die in dieser Welt keine Bestrafung vorgesehen ist und die nur im Jenseits vergolten werden, sind für jeden Einzelnen, egal ob Mann oder Frau, bindend. Obwohl für die Bestimmungen über politische und rechtliche Angelegenheiten dasselbe gilt, werden diese Entscheidungen Personen mit politischen und gerichtlichen Befugnissen überlassen. Seine Entscheidungen in diesen Bereichen sollten nicht nur in ihrer Umsetzung betrachtet werden, sondern diese hinsichtlich der von ihm verfolgten Ideale und Grundsätze bewertet werden.